Verjährung von Straftaten

Verjährung bei Sexualstraftaten

Die  Änderung, dass der Verjährungsbeginn bei Sexualdelikten von 18 auf 21 Jahr hochgesetzt wurde, ist ein Tropfen auf den heißen Stein.

Letztendlich gelten die kurzen Verjährungsfristen von 10 Jahren ab dann, lediglich bei der Vergewaltigung sind es 20 Jahre. Immerhin aber hat der BGH nunmehr in einer sehr wichtigen Entscheidung ausgeführt, daß bei traumatisierten Opfern, die erst später - zB. durch Therapie - überhaupt wieder Kenntnis von einer zurückliegenden Vergewaltigung erlangen, doch noch unter bestimmten Bedingungen Ansprüche gegen die Täter stellen können. Hier konnte ich bereits mehrfach für lange zurückliegende Vergewaltigungen Zahlungen für die Opfer durchsetzen.

Auch eine weitere Entscheidung des BGH ist von Interesse für Betroffene: erstmals wurden deutlichst höhere Schmerzensgeldansprüche ausgeurteilt! Begrüßenswert ist auch die dann in 2013 erfolgte Änderung der Verjährungsverlängerung für Vergewaltigungsopfer bezüglich deren Geltendmachung von Schmerzesgeld von 3 auf 30 Jahre ab dem 21 Lebensjahr. 

Folgende Verjährungsfristen sind heute ( Stand 2026) bestehend:

sex. Belästigung/ exhib. Handlungen 3 Jahre

sex. Übergriff, sex. Nötigung idR 10 Jahre

Vergewaltigung und besonders schwere sexuelle Nötigung idR 20 Jahre

Sexuelle Delikte an Kindern unterschiedlich, aber erst mit 30 Lebensjahren beginnend

Zusammengefasst git also folgendes:

Bei Vergewaltigung in Deutschland gibt es eine spezielle Regelung: Die strafrechtliche Verjährung beträgt 20 Jahre, beginnt aber erst mit dem 30. Lebensjahr des Opfers zu laufen, sodass schwere Fälle frühestens mit 50 verjähren können; zivilrechtliche Ansprüche verjähren in der Regel erst nach 30 Jahren, beginnend nach der Vollendung des 21. Lebensjahres (je nach Tatzeitpunkt)

. Die Verjährung bei Sexualdelikten ist also oft deutlich länger und opferfreundlicher gestaltet, wobei der genaue Startzeitpunkt der Frist (z.B. 21., 30. Geburtstag) vom Datum und der Schwere der Tat abhängt.